(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Volks- und Berufsausbildung, insbesondere die Aus- und Weiterbildung junger Menschen einschließlich der Studienhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Zuschüssen an betriebliche und überbetriebliche Einrichtungen (Lehrstellen, Lehrwerkstätten) mit der Maßgabe, solchen Jugendlichen, deren Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz aufgrund fehlender Ausbildungsgrundlagen und fehlender Ausbildungsplätze (Mangel an entsprechendem Angebot) nicht berücksichtigt werden konnten, doch noch eine Ausbildungsmöglichkeit durch Einrichtung zusaätzlicher Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Maßnahmen - auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausbildungsstellen der Betriebe, den Arbeitsämtern, den Jugend- und Sozialämtern u.ä. Institutionen, Z.B. Stellen für die speziellen Ausbildungsprogramme gegen die Jugendarbeitslosigkeit von Bund und Ländern dienen insbesondere dem Ziel, die Arbeitslosigkeit junger Menschen zu mindern. Weiterhin sollen z.B. Weiterbildungsmaßnehmen, für junge Menschen, die zu staatlich bzw. öffentlich anerkannten Abschlüssen führen (z.B. IHK), mittels Beteiligung an Lehrgangskosten, Studiengebühren u.ä. durch Zuschüsse gefördert werden.
Die Grohe Treuhandstiftung ist eine gemeinnützige, nicht rechtsfähige Stiftung, verwaltet durch die HST Hanse StiftungsTreuhandGmbH. Die Stiftung wurde im Jahr 2011 gegründet und fördert die Volks- und Berufsbildung, insbesondere die Aus- und Weiterbildung junger Menschen einschließlich der Studienhilfe. Ziel ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen die Arbeitslosigkeit junger Menschen zu mindern. Die Stiftung arbeitet in enger Kooperation mit zuständigen Ausbildungsstellen der Betriebe, Jugend- und Sozialämtern sowie weiteren nicht staatlichen Institutionen.