Milliarden Euro Stiftungskapital werden in Hamburg verwaltet.
Stiftungen gibt es in Hamburg.
Garnituren Unterwäsche verschenkt die Hauptkirche St. Jacobi jedes Jahr an bedürftige Frauen. Der Grund: eine per Testament verfügte Stiftung aus dem Jahr 1762.
Milliarden Euro beträgt das Stiftungskapital der drei größten Hamburger Stiftung zusammen.
Stiftungen pro 100.000 Einwohner gibt es in Hamburg.
Stiftungen werden durchschnittlich jedes Jahr in Hamburg neu gegründet.
Wohnstifte tragen dazu bei, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für Bedürftige zu gewährleisten. Diese Tradition des hanseatischen Stiftungswesens reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück.
Stiftungen sind ein wichtiger Pfeiler des Gemeinwohls in Hamburg. Sie unterstützen überall dort, wo öffentliche Gelder nicht ausreichen – gezielt und unbürokratisch. Sie ermöglichen etwa Bildungsprogramme, finanzieren Museen und Wissenschaft oder helfen Menschen mit Behinderung und sozial Benachteiligten. Große und kleine Stiftungen schultern diese Aufgabe gemeinsam.
Die älteste Stiftung Hamburgs besteht schon seit fast 800 Jahren: Im Jahr 1227 stifteten wohltätige Hamburger*innen das »Hospital zum Heiligen Geist«. Seitdem hat sich viel getan in der Hamburger Stiftungslandschaft: 1.500 (Stand 19.12.2023) Stiftungen registriert die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz heute innerhalb der Stadtgrenzen – so viele pro 100.000 Einwohner wie in keinem anderen deutschen Bundesland.
Der Großteil der Stiftungen, die sich in Hamburg engagieren, arbeiten mit einem Stiftungskapital von unter einer Million Euro. So unterschiedlich die Vermögen, so vielseitig sind die Themen und Schwerpunkte der in Hamburg ansässigen Stiftungen. Dennoch gibt es Trends, die die Stiftungsarbeit in Hamburg in hohem Maße prägen: Besonders viele Hamburger Stiftungen widmen sich den Bereichen Gesellschaft, Bildung und Wissenschaft.
Vielfalt herrscht auch bei den Förderformen: Manche Stiftungen unterstützen Betroffene unmittelbar, andere entwickeln eigene Projekte und Programme und wieder andere verschreiben sich der ausschließlichen Förderung von Dritten, etwa Forschungsprojekten.
Zu den größten gemeinwohlorientierten Stiftungen öffentlichen Rechts (bemessen nach Eigenkapital) in Hamburg zählen die Evangelische Stiftung Alsterdorf, die Joachim Herz Stiftung, die Körber-Stiftung und die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Diese und viele andere Stiftungen tragen damit dazu bei, dass das in Hamburg verwaltete Stiftungskapital über 10,8 Mrd. Euro beträgt.
Sie wollen mehr über einzelne Stiftungen erfahren? In unserer Übersicht Stiftungen A-Z stellen sich Hamburger Stiftungen mit einem eigenen Portrait vor. Enthalten sind Informationen zur Stiftungsgeschichte, dem Zweck, den Tätigkeitsfeldern und Projekten sowie Kontaktdaten.
Der Begriff „Stiftung“ ist nicht im Gesetz definiert, aus verschiedenen Rechtsvorschriften sowie aus Rechtsprechung und Literatur ergibt sich jedoch eine Reihe von Merkmalen, die eine Stiftung kennzeichnen.
Die wichtigsten Merkmale sind das Stiftungsvermögen, der Stiftungszweck und die Stiftungsorganisation.
Stiftungen verfolgen das Ziel, sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck zu engagieren, hierzu bringt der:die Stifter:in sein Vermögen in eine Stiftung ein. Dieses Kapital ist meist auf die Ewigkeit angelegt.
Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich unwiderruflich von seinem Vermögen. Dieses Vermögen legt die Stiftung sicher und gewinnbringend an und verwirklicht aus ihren Erträgen und sonstigen Mitteln (z.B. Spenden) die Stiftungsprojekte. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.
Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. 95 Prozent der Stiftungen in Deutschland arbeiten ausschließlich gemeinnützig und engagieren sich das Allgemeinwohl. Stiftungen sind die einzige gesellschaftliche Einrichtung, deren Vermögensmasse auf Dauer einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt.
Im Grunde kann jeder stiften. Ein Mindestkapital für eine Stiftungsgründung ist nicht vorgeschrieben. Jedoch wird davon ausgegangen, dass eine selbstständige Stiftung erst ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro kaufmännisch sinnvoll betrieben werden kann.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Zustiftung. Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm:ihr jedoch für eine eigenen Stiftung der Gründungsaufwand zu hoch ist oder weniger als 50.000 bis 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen einer Stiftung. Viele Stiftungen nehmen auch Spenden an. Hierdurch können Stiftungen ebenfalls unterstützt werden.
Hinter dem Begriff Stiftung können Betriebe mit verschiedene Rechtsformen und Typen stehen. Die beliebtesten Rechtsformen sind rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Stiftungen können jedoch auch eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
Fördernde Stiftungen leisten meist ausschließlich finanzielle Unterstützung für andere Organisationen, Projekte oder Einzelpersonen, die dem Zweck der Stiftung entsprechen. Operative Stiftungen setzen selbstständig oder in Kooperationen eigene Projekte um und investieren ihr Budget in ihre eigenen Aktivitäten. Stiftungen können auch in beiden Feldern gleichzeitig tätig sein.
Mit über 1.500 Stiftungen ist Hamburg die Stadt mit den meisten Stiftungen in Deutschland. Auch bei der Stiftungsdichte belegt Hamburg mit 80,4 Stiftungen pro 100.000 Einwohner:innen nach wie vor den ersten Platz im Vergleich der Bundesländer. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 30,3. Somit ist und bleibt Hamburg eine wichtige Triebfeder und ein Angelpunkt für die bundesweite Stiftungslandschaft.
Stiftungen sind durch ihre Rechtsnatur dem Gemeinwohl verpflichtet. Nach dem Vorbild der 1994 vom European Foundation Center vorgelegten freiwilligen Richtlinien, die „EFC Principles of Good Practice“, verabschiedeten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Mai 2006 erstmals einen übergreifenden ethischen Orientierungsrahmen für Stiftungsorgane und deren Handeln, „die Grundsätze guter Stiftungspraxis“. Immer mehr Stiftungen gestalten ihre Stiftungsarbeit entsprechend diesen Grundsätzen. Die Grundsätze bieten einen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln.
Zu den Kernaussagen zählen zum einen das Transparenzgebot, welches verdeutlicht, dass die Bereitstellung von Informationen ein Ausdruck der originären Verantwortung jeder gemeinnützigen Organisation gegenüber der Gesellschaft ist. Zum anderen die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen dem am Gemeinwohl ausgerichteten Stiftungsauftrag und privaten Interessen der handelnden Personen. Weiterhin enthalten die Grundsätze guter Stiftungspraxis Hinweise für eine wirkungsvolle Organisation der Stiftungsverwaltung, unabhängig ob diese von ehren- oder hauptamtlich tätigen Kräften wahrgenommen wird. Auch wird die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Stiftungshandelns besonders hervorgehoben.
Weiterführende Informationen und Praxistipps bietet der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Allgemeine Förderanfragen oder eine ausführliche Beratung bei der Suche der passenden Stiftungen können durch das Stiftungsbüro Hamburg leider derzeit aus organisatorischen und kapazitären Gründen nicht geleistet werden.
Orientierung und praktische Hilfe bei der Suche nach Förderstiftungen bietet ein Leitfaden vom Bundesverband deutscher Stiftungen.
Folgende Seiten und Stellen helfen aber gemeinnützigen Organisationen und Projekten bei der Suche nach den passenden Förderpartner:innen:
Anfragen für private Unterstützung oder eine ausführliche Beratung bei der Suche der passenden Stiftungen können durch das Stiftungsbüro Hamburg leider derzeit aus organisatorischen und kapazitären Gründen nicht geleistet werden.
Einige der verschiedenen Anlaufstellen bei Bedarf an privater, finanzieller Unterstützung sind:
Zu Fragen des Ehrenamtes oder auf der Suche nach einem passenden Engagement helfen beispielsweise folgende Seiten & Stellen:
Einen ersten Überblick, was bei der Stiftungsgründung zu beachten ist, gibt die Stiftungsaufsicht Hamburg ebenso wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Der ehrenamtliche Vorstand der BürgerStiftung Hamburg bietet außerdem eine neutrale Beratung zu den Themen Spenden, Stiften, Vererben.
Bei rechtlichen Fragen zur Stiftungsgründung bietet die Stiftungsaufsicht in der Hamburger Justizbehörde (040 42843-5246 und -5275) oder das Deutsche Stiftungszentrum Beratung an.
Für Fragen zur Satzungsgestaltung, zu steuerlichen Vorteilen des Stiftens sowie zum Stiftungsrecht und Stiftungsmanagement steht zum Beispiel die juristische Beratung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zur Verfügung.
Einige Checklisten und Muster vom Bundesverband Deutscher Stiftungen stellen wir hier zur Verfügung:
Folgende Institutionen stellen Übersichten oder Datenbanken zu verschiedenen Stipendienprogrammen zusammen:
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