(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum laufenden Kunst- und Kulturbetrieb, zur Organisation von Ausstellungen sowie zum Kauf von Kunstgegenständen. Die Mittel sollen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit dem Zweck der Förderung von Kunst und Kultur zur verfügung gestellt werden. Dabei ist insbesondere an das Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg sowie an die Hamburger Kunsthalle gedacht.
Die Mittel sollen im norddeutschen Raum, vorwiegend in Hamburg, verwendet werden.
Die Herbert-Pumplün-Stiftung unterstützt Kunst und Kultur im norddeutschen Raum, insbesondere in Hamburg. Der Fokus liegt auf dem Ankauf von Kunstobjekten und der Förderung von Ausstellungen für die Hamburger Kunsthalle, das MARKK und das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg.