Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen ohne Rechtsform können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.
Frühjahr / Herbst
Dr. Chisha Chakanga
Projektkoordinatorin
Tel: 040 87 88 969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de