Partizipation - Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind vor allem Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen. Initiativen ohne Rechtsform können den Antrag nur gemeinsam mit Kooperationspartnern einreichen. Auch Projekte von anderen Organisationen können gefördert werden, sofern die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen das zentrale Element des Projekts ist. Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sein und ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben.


Teaserbild für das Angebot

Details zum Angebot

Projekte:Umsetzung, Anschlussfinanzierung
Finanziell: Sachkostenerstattung, Personalkostenerstattung
Einmalige Förderung, Längerfristige Förderung
6.000 Euro, in Ausnahmefall bis 12.000 Euro

Bewerbung & Kontakt

Standardisiert
Feste Fristen

Frühjahr / Herbst

Dr. Chisha Chakanga

Projektkoordinatorin

Tel: 040 87 88 969-621

E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de