Deutsche Fernsehlotterie Stiftung: Förderung

Die Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie verwirklicht ihren Auftrag durch die Förderung sozialer Vorhaben gemeinnütziger Organisationen. Sie fördert Vorhaben, die das Leben von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind in den Satzungszwecken: Jugend- und Altenhilfe, Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege, Wohlfahrtswesen, Bürgerschaftliches Engagement, Hilfe für Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und Opfer von Straftaten sowie mildtätige Zwecke.


Die Stiftung stellt hierzu unterschiedliche Förderangebote zur Verfügung:

  1. Projektförderung mit der Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten bis zu einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren und einem verpflichtenden Eigenanteil. Dies umfasst die Förderangebote Soziale Projekte, Digitalisierung, Quartiersentwicklung und Soziale Innovationen – Modul Verstetigung. Die einzelnen Förderangebote haben je eigene Schwerpunkte und Voraussetzungen.
  2. Investive Förderung für Bau und/oder Erstausstattung sozialer Einrichtungen, die den o. g. Zielgruppen zugutekommen. In folgenden Bereichen können investive Vorhaben gefördert werden: Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Formen des organisierten Wohnens, Formen der offenen Begegnung sowie sonstige Unterstützungsformen, die neuen gesellschaftlichen Bedarfe decken sollen.


Wichtig ist uns in allen Förderpartnerschaften, dass ein konkreter Bedarf der klar definierten Zielgruppe besteht, der durch ein stringent geplantes Vorhaben mit solider Finanzierungsgrundlage (insbesondere im Hinblick auf die obligatorischen Eigenmittel) gedeckt werden soll. Eine Darstellung der Ziele und Wirkung der geförderten Vorhaben ist Bestandteil der Fördermittelbewerbungen.


Bei allen Förderangeboten raten wir dringend dazu, die unterschiedlichen Beratungsangebote der Stiftung wahrzunehmen.

Teaserbild für das Angebot

Details zum Angebot

Projekte:Anschubfinanzierung (Ideenphase/Konzeption), Umsetzung
Finanziell: Sachkostenerstattung, Personalkostenerstattung
Ideell: Beratung
Sonstige:

Die Stiftung berät antragstellende Organisationen in jeder Phase ihres Vorhabens: Von der Ideenphase vor der Gründung einer Organisation über die Fördermittelbewerbung bis hin zur Umsetzung und dem Projektabschluss.

Vor der Einreichung einer Fördermittelbewerbung können Organisationen formlos Projektskizzen einreichen, zu denen wir schriftlich oder telefonisch beraten. Auch bei der Planung von Evaluation und Wirkungsmessung stellen wir unsere vorhandene Expertise gern zur Verfügung.

Einmalige Förderung

Die Stiftung fördert in einem zweischrittigen Verfahren:

  1. Im ersten Schritt wird die antragstellende Organisation daraufhin geprüft, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderpartnerschaft mit der Stiftung erfüllt.
  2. In einem zweiten Schritt wird die konkrete Fördermittelbewerbung zum geplanten Vorhaben geprüft. Beide Schritte werden im Förderportal der Stiftung abgewickelt.

Bereits begonnene Vorhaben oder Projekte können grundsätzlich nicht gefördert werden. Weitere Voraussetzungen und Förderbedingungen sind hier zu finden: Fördermittelbewerbung - Deutsche Fernsehlotterie.

Projektförderung: keine maximale Fördersumme / Investive Förderung: max. 300.000 EUR

Bewerbung & Kontakt

Standardisiert
Feste Fristen

Pro Jahr je zwei Bewerbungsfristen (im Mai/Juni und November/Dezember), siehe Fördermittelbewerbung - Deutsche Fernsehlotterie