Die Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie verwirklicht ihren Auftrag durch die Förderung sozialer Vorhaben gemeinnütziger Organisationen. Sie fördert Vorhaben, die das Leben von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind in den Satzungszwecken: Jugend- und Altenhilfe, Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege, Wohlfahrtswesen, Bürgerschaftliches Engagement, Hilfe für Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und Opfer von Straftaten sowie mildtätige Zwecke.
Die Stiftung stellt hierzu unterschiedliche Förderangebote zur Verfügung:
Wichtig ist uns in allen Förderpartnerschaften, dass ein konkreter Bedarf der klar definierten Zielgruppe besteht, der durch ein stringent geplantes Vorhaben mit solider Finanzierungsgrundlage (insbesondere im Hinblick auf die obligatorischen Eigenmittel) gedeckt werden soll. Eine Darstellung der Ziele und Wirkung der geförderten Vorhaben ist Bestandteil der Fördermittelbewerbungen.
Bei allen Förderangeboten raten wir dringend dazu, die unterschiedlichen Beratungsangebote der Stiftung wahrzunehmen.
Die Stiftung berät antragstellende Organisationen in jeder Phase ihres Vorhabens: Von der Ideenphase vor der Gründung einer Organisation über die Fördermittelbewerbung bis hin zur Umsetzung und dem Projektabschluss.
Vor der Einreichung einer Fördermittelbewerbung können Organisationen formlos Projektskizzen einreichen, zu denen wir schriftlich oder telefonisch beraten. Auch bei der Planung von Evaluation und Wirkungsmessung stellen wir unsere vorhandene Expertise gern zur Verfügung.
Die Stiftung fördert in einem zweischrittigen Verfahren:
Bereits begonnene Vorhaben oder Projekte können grundsätzlich nicht gefördert werden. Weitere Voraussetzungen und Förderbedingungen sind hier zu finden: Fördermittelbewerbung - Deutsche Fernsehlotterie.
Pro Jahr je zwei Bewerbungsfristen (im Mai/Juni und November/Dezember), siehe Fördermittelbewerbung - Deutsche Fernsehlotterie