Empowerment für gesellschaftliche Teilhabe, Stärkung von Hochschullehre & -transfer für Zukunftsgestalter:innen und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung: Ein Blick auf unseren #Förderradar lohnt sich! Auch im August stellen wir wieder drei Fördermöglichkeiten von Hamburger Stiftungen vor.
Partizipationsfonds der BürgerStiftung Hamburg
Der Partizipationsfonds der BürgerStiftung Hamburg unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände, um gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Dabei steht insbesondere die Selbstbefähigung im Vordergrund, damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können. Gefördert werden vor allem Hamburger Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie gemeinnützige Träger, die sich für Empowerment, Barrierefreiheit und Inklusion einsetzen. Ziel ist es, Betroffene zu befähigen, ihre Interessen eigenständig zu vertreten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Typische Förderinhalte sind etwa Weiterbildungen, Organisationsaufbau, barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung, Vernetzungsarbeit sowie Assistenzleistungen. Auch gemeinnützige Organisationen, die ihre Strukturen inklusiver gestalten möchten, können Mittel beantragen – vorausgesetzt, der Fokus liegt auf der Stärkung von Teilhabe. Pro Projekt können in der Regel bis zu 6.000 Euro beantragt werden, in Ausnahmefällen bis zu 20.000 Euro. Pro Organisation sind maximal 20.000 Euro pro Förderjahr möglich.
Anträge werden online gestellt, die nächste Frist endet am 30. September. Für den Antrag sind unter anderem ein Kostenplan, die Satzung und der Freistellungsbescheid erforderlich. Eine Beratung durch die BürgerStiftung ist möglich, zudem findet am 15. September ab 16 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung via Zoom statt.
„Die Welt ist mein Campus” – Wissenschaft stärkt Gestalter:innen von morgen
Das neue Programm „Die Welt ist mein Campus” von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre richtet sich an die Hochschulleitungen aller staatlichen und gemeinnützigen privaten Hochschulen in Deutschland. Ziel ist es, innovative Modellvorhaben zu fördern, die die Rolle von Studierenden als zukünftige gesellschaftliche Verantwortungsträger:innen stärken und den Transfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Lehre ermöglichen. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Reform oder Neugestaltung von Studiengängen oder Curricula mit hohem Übertragungspotenzial auf andere Hochschulen oder Fakultäten.
Der Fördertopf hat ein Gesamtbudget von 80 Mio. Euro, wobei pro Projekt bis zu 3,5 Mio. Euro beantragt werden können. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre, und die Fördermittel sollen ab dem 1. Juli 2026 eingesetzt werden. Anträge können digital im Förderportal eingereicht werden – in der Frist vom 1. Juli bis zum 30. Oktober 2025, 14 Uhr. Jede Hochschule darf nur einen Antrag stellen.
Förderung der Heinrich-Busch-Stiftung
Die Heinrich‑Busch‑Stiftung unterstützt vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum 21. Lebensjahr sowie deren alleinerziehende Mütter, insbesondere in Hamburg und Umgebung, aber auch über die Hansestadt hinaus, sofern die Projekte dem Stiftungszweck entsprechen. Ziel ist es, Maßnahmen zu fördern, die die Integration in das alltägliche Leben erleichtern. Beispiele für individuelle Förderungen sind Zuschüsse für rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder den barrierefreien Umbau eines Badezimmers beantragen.
Unterstützt werden aber nicht nur Einzelpersonen, sondern auch zivilgesellschaftliche und gemeinnützige Organisationen, die Projekte zur Integration, Teilhabe sowie Beratung und Unterstützung von betroffenen Familien umsetzen. Dazu zählen z. B. Kinder- und Jugendprojekte oder Angebote zur Begleitberatung. Die Fördersummen bewegen sich in der Regel bei kleineren Beträgen (z. B. bis etwa 5.000 €) für Einzelmaßnahmen oder zur Projektanschubfinanzierung.