Schulterblick: Chancen und Herausforderungen des neuen Zuwendungs-Empfänger-Registers für Stiftungen

Foto: Deutsches Stiftungszentrum

Schulterblick: Chancen und Herausforderungen des neuen Zuwendungs-Empfänger-Registers für Stiftungen

7. Februar 2024| 12:00-13:00 | Online 

 

Die Ära der Stiftungsrechtsreform ist abgeschlossen, aber bereits jetzt stehen neue Herausforderungen vor der Tür! Während das Stiftungsregister erst im Jahr 2026 in Kraft treten wird, wird das Zuwendungsempfängerregister bereits ab dem 01.01.2024 aktiviert, mit weitreichenden Auswirkungen auf den gesamten Spendenbereich von Non-Profit-Organisationen (NPOs). Besonders im grenzüberschreitenden Engagement im Ausland könnten sich zunächst Schwierigkeiten ergeben.

 

Das Zuwendungsempfängerregister für Stiftungen markiert einen bedeutenden Fortschritt für das Spendensammeln! Im Ergebnis soll ein digitalisiertes Zuwendungsnachweisverfahren entstehen. Dadurch beabsichtigt der Gesetzgeber, NPOs zu entlasten und das Spendenverfahren sowohl für Spender als auch spendensammelnde Organisationen attraktiv und einfach zu gestalten. Der Gedanke dahinter: Bürokratie abbauen und das Stiftungswesen langfristig fördern! Auf diesem Weg stellen sich jedoch noch einige Herausforderungen sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Anwendenden. Zusätzlich zu diesem Register gibt es weitere Gesetzesvorhaben zur Harmonisierung des EU-Rechts, darunter das Transparenzregister und das reformierte Lobbyregistergesetz.

 

Mattheo Dominik Ens, Jurist/Syndikusanwalt und Testamentsvollstrecker im Team «Recht und Steuern» des Deutschen Stiftungszentrums, wird beim Schulterblick des Stiftungsbüros über die Grenzen und Herausforderungen der Rechtsreformen für Stiftungen berichten. Anschließend gibt es im kollegialen Austausch Raum für Fragen und die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Best-Practices aus dem Stiftungsalltag zu teilen.

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