Kultur erhalten, digitale Zukunft gestalten und in Notfällen schnell und unkompliziert helfen – das sind die Förder- und Unterstützungsangebote von Hamburger Stiftungen in unserem #Förderradar im April. Durch sie können beispielsweise Kulturdenkmäler restauriert, Berufsschulunterricht digitalisiert und gemeinnützigen Organisation in Notlagen geholfen werden.
Förderung zur Restaurierung von Kulturdenkmälern in Hamburg
Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg bietet Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Restaurierung von unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmälern aller Art. Dies umfasst neben Bau- und Kunstdenkmälern auch kulturhistorisch bedeutsame Gärten und Grünanlagen. Insbesondere die kunst- und kulturhistorische Bedeutung ist für eine Förderung wichtig. Weitere Kriterien sind das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals, die Dringlichkeit der Maßnahme und der Umfang des Substanzerhalts.
Im Einzelfall können auch Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. gefördert werden. Kriterien für eine Förderung sind die besondere denkmalpflegerische Relevanz und Qualität beziehungsweise das Innovationspotential und die Nachhaltigkeit des Projekts. Die nächste Antragsfrist ist der 30. April, die Förderentscheidung wird im 3. Quartal des Jahres getroffen. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen sowie verfügungsberechtigte Nutzer:innen unter schriftlichem Einverständnis der Eigentümer:innen.
Weitere Informationen und die Links zu den Antragsformularen finden sich hier.
Berufsschul-Digi-Teams: Förderung zur Stärkung digitaler Kompetenzen in der beruflichen Bildung
Gemeinsam mit dem Mercedes-Benz Fonds hat der Stifterverband 2023 die Berufsschul-Digi-Teams ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, in Kooperation von Ingenieurpädagog:innen bzw. Technikdidaktiker:innen an ausgewählten Hochschulen mit Praktiker:innen in Berufsschulen und/oder Ausbildungsbetrieben Lehr-/Lernmodule für die Lehramtsstudiengänge zu entwickeln und zu erproben. Dadurch werden angehende Berufsschullehrkräfte befähigt, digitale Medien sinnvoll und professionell in den Fachunterricht einzubinden.
Die Förderung wird für fünf Berufsschul-Digi-Teams mit jeweils 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden zweckgebunden für die Entwicklung und Erprobung des jeweiligen Lehr-/Lernmoduls, das der Kompetenzbildung im Bereich Digitalisierung dient, eingesetzt. Dies umfasst Personal- und Sachkosten, die durch das Projekt aufkommen. Der Förderzeitraum erstreckt sich über 15 Monate. Bis zum 30. April werden Anträge in diesem Jahr entgegengenommen.
Feuerwehrtopf des Hamburger Spendenparlaments
Das Hamburger Spendenparlament wurde 1996 gegründet, um Menschen in Hamburg zu helfen, die in Armut, Obdachlosigkeit und Isolation leben oder davon bedroht sind. Seitdem hat das Spendenparlament Fördermittel in Höhe von 18,6 Millionen Euro vergeben, im vergangenen Jahr 2024 kamen über 710.000 Euro über 49 Projekten zugute. Bewerben können sich alle als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaften, die mit ihren Projekten in den oben genannten Bereichen tätig sind.
Jeder Antrag wird dann von einer ehrenamtlichen Finanzkommission begutachtet, bevor er den Mitgliedern des Spendenparlaments mit einer Empfehlung zur Abstimmung gestellt wird. Hier kann jede:r mit einem Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro Spendenparlamentarier:in werden und auf drei Parlamentssitzungen pro Jahr über die Verteilung der Mitgliedsbeiträge und weiteren Zuwendungen mitentscheiden.
Ein besonderes Hilfsangebot stellt der „Feuerwehrtopf“ dar: In besonders dringenden Fällen können Mittel aus dem sogenannten „Feuerwehrtopf“ beantragt und bewilligt werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um einen Notfall handelt, der für den Träger nicht absehbar war, und dass eine Förderung durch einen positiven Beschluss auf der nächsten stattfindenden Parlamentssitzung zur Beseitigung der Notlage zu spät käme. Entsprechende Gelder werden auf dem üblichen Wege beantragt, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Antrag auf Mittel aus dem „Feuerwehrtopf“ handelt. Es folgt eine kurzfristige Abstimmung über die geplanten Notmaßnahmen und deren Förderfähigkeit durch das Spendenparlament, sodass idealerweise binnen weniger Tage und Nothilfe bei den Antragstellenden eintrifft.
Weitere Informationen zum Feuerwehrtopf gibt es hier.
Alle weiteren Infos zur Antragsstellung und zum Ablauf der Förderung gibt es hier.