Förderradar im September 2023

Unser Förderradar im September fordert „Kultur für alle“! Er stellt Fördermöglichkeiten für kulturelle Inklusionsprojekte sowie den Erhalt von Kultur vor und bietet Anlaufstellen für Projektförderungen im Bereich Soziales – beispielsweise für Projekte, die Armut und Obdachlosigkeit bekämpfen:

Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG engagiert sich auf den Gebieten Kultur und Soziales in Norddeutschland, Ostdeutschland, vereinzelt in Polen sowie in England. Der Stiftung ist besonders wichtig, dass Bewerber:innen für ihre Projekte „brennen“ und an eine langfristige Wirksamkeit dieser glauben. Jährlich werden 40 bis 50 neue Projekte bewilligt und mit insgesamt zwischen vier und sechs Millionen Euro gefördert. Anträge können von gemeinnützigen und/oder mildtätigen Institutionen gestellt werden. Für eine Befassung im November müssen Anträge vor dem 1. September in der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sein. Weitere Infos zu den Förderkriterien gibt es hier.

 

Das Hamburger Spendenparlament wurde 1996 gegründet, um Menschen in Hamburg zu helfen, die in Armut, Obdachlosigkeit und Isolation leben oder davon bedroht sind. Bewerben können sich alle als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaften, die mit ihren Projekten in diesen Bereichen tätig sind. Jeder Antrag wird dann von einer ehrenamtlichen Finanzkommission begutachtet, bevor er den Mitgliedern des Spendenparlaments mit einer Empfehlung zur Abstimmung gestellt wird. Hier kann jede:r mit einem Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro Spendenparlamentarier:in werden und auf drei Parlamentssitzungen pro Jahr über die Verteilung der Mitgliedsbeiträge und weiteren Zuwendungen mitentscheiden. Der Bewerbungsschluss für die 85. Parlamentssitzung ist der 18. September. Alle weiteren Infos zur Antragsstellung und zum Ablauf der Förderung gibt es hier.

 

„Kultur für alle!“ heißt der Fonds, den die Stiftung Kulturglück in Kooperation mit der Hildegard und Horst Röder-Stiftung und der Behörde für Kultur und Medien 2022 in Leben gerufen haben. Der Fonds unterstützt mit einer Laufzeit bis 2026 und einem jährlichen Volumen von 70.000€ Projekte, die Hamburger:innen mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur ermöglichen beziehungsweise erleichtern. Die Projekte können von Künstler:innen, Kultureinrichtungen oder auch Initiativen und Einzelpersonen eingereicht werden. Anträge können noch bis zum 1. Dezember gestellt werden.  Alle Informationen zu den Förderkriterien und dem Antragsverfahren gibt es hier.

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