Die Stiftungsrechtsreform ist in Kraft getreten!

Am 1.7.2023 ist die lang erwartete Reform des Stiftungsrechts in Kraft getreten. Die Reform schreibt das Stiftungsrecht nicht von Grund auf neu, sondern antwortet vielmehr auf Unklarheiten, Widersprüche und Lücken der bisher bestehenden Rechtslage. Bislang war das Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen enthalten, sodass nicht selten ein inhaltlich variierendes Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht herrschte. Mit der Reform wird nun ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen, der die stiftungszivilrechtlichen Regelungen im BGB bündelt und gleichzeitig alle relevanten strukturellen Aspekte des Stiftungslebens erfasst.

Die typische Stiftungsform ist die sogenannte Ewigkeitsstiftung, allerdings ist nun auch die Errichtung oder Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung möglich, die nur für eine bestimmte Zeit besteht und agiert. Durch die Vereinheitlichung im BGB sind außerdem die Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen sowie Strukturänderungen deutlich eingehender geregelt.

Mehr Rechtssicherheit bietet die Reform auch bei Haftungsfragen, denn hier findet die sogenannte Business Judgement Rule Anwendung, wonach die handelnde Person, sprich das Mitglied des Stiftungsorgans, nicht persönlich haftet, wenn diese unter Beachtung von Satzung und Gesetzen sowie auf Grundlage angemessener Informationen annehmen durfte, zum Wohle der Stiftung zu handeln.

Wo vorher ein Durcheinander an Begrifflichkeiten rund um den Begriff „Vermögen“ herrschte, schafft die Stiftungsrechtsreform mit der Unterteilung in Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen Klarheit. Das Grundstockvermögen erfasst dabei das gewidmete sowie von der Stiftung bestimmte Vermögen als auch Zustiftungen, während das sonstige Vermögen alle weiteren Gelder der Stiftung beinhaltet. Der deutliche Unterschied besteht vor allem darin, dass das Grundstockvermögen als Stiftungskapital zu erhalten ist, jedoch Umschichtungen möglich sind.

Einen weiteren Schritt tätigt die Reform am 1.1.2026, wenn das Stiftungsregister eingeführt wird, das alle Stiftungen dazu verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren. Hierdurch wird das Stiftungswesen ein Stück weiter in die politische Sichtbarkeit gerückt und gewinnt darüber hinaus an Transparenz und Publizität.

Einen Überblick dieser und weiterer Neuregelungen bietet der Bundesverband Deutscher Stiftungen hier. Darüber hinaus berät der Bundesverband kostenlos bei Fragen rund um die Stiftungsarbeit.

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