Förderradar im Februar 2024

Rechtswissenschaftler:innen, Aktive in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie Künstler:innen, die in Ihren Arbeiten Grenzen überwinden: Unser #Förderradar im Februar zeigt für diese Personengruppen attraktive Fördermöglichkeiten durch Hamburger Stiftungen auf. Die Ziele dahinter: Klimakrise aufhalten, Nachhaltigkeit leben, gutes Aufwachsen ermöglichen und die Stimme der Kunst in der Gesellschaft stärken.

Die Klimakrise ist in der Gesellschaft präsenter denn je. Egal ob politisch, zivilgesellschaftlich oder zuhause im privaten Alltag: Die Ansatzpunkte, unsere Umwelt und Erde zu schützen und nachhaltiger zu leben, zu wirtschaften und zu arbeiten sind mannigfaltig. Dass Lösungsansätze nicht neu sind, zeigt die Biografie von Stifter Dr. Georg Winter: Der Manager und Umweltökonom entwickelte 1972 – vor über 50 Jahren – das erste integrierte System umweltbewusster Unternehmensführung (Winter-Modell) und sorgte für dessen nationale und internationale Verbreitung. Sein Engagement für den Schutz der Umwelt und damit die Rechte der Natur brachte er 2022 in die gleichnamige Winter Stiftung für Rechte der Natur.

Die Stiftung setzt sich in einer besonderen Weise für mehr Nachhaltigkeit und gegen die Klimakrise ein: Sie fördert Projekte und Vorhaben, welche die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren verantwortungsvolle Umsetzung zugunsten des Umweltschutzes schaffen. Mit dem Preis der Winter Stiftung für Rechte der Natur prämiert sie juristische Arbeiten, die überzeugende juristische Überlegungen, Vorschläge oder Konzepte zur substanziellen Verbesserung des Schutzes der Natur oder ihrer Bestandteile enthalten und auf diese Weise zu einer Fortentwicklung des Rechts auf diesen Gebieten beitragen können. Bewerben können sich Autor:innen, die seit dem 1. April 2023 Dissertationen mit dieser thematischen Ausrichtung abgeschlossen oder einen Aufsatz zu diesem Themenbereich verfasst haben. Der Preis ist in der Kategorie Dissertation mit 5.000 Euro und in der Kategorie Aufsatz mit 3 x je 1.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2024. Mehr Infos gibt es hier.

Laut einer Auswertung der Stiftungsdatenbank vom Bundesverband Deutscher Stiftungen aus Mai 2023 steht der Satzungszweck „Kunst und Kultur“ auf Position 3 von 18. Die Analyse beweist damit: Die Förderung von Künstler:innen und kulturellen Projekten ist eines der Hauptengagementfelder von Stiftungen. So breit wie das Feld der Künste ist, fallen auch die Förderprogramme aus. Eine Hamburger Stiftung, die vor allem Vorhaben unterstützt, die Grenzen überschreiten, Experimentierfreude und Wagemut zeigen, ist die Rudolf Augstein Stiftung. 

Sie fördert zeitgenössische Kunst und deren Urheber:innen. Bewerben können sich Einzelkünstler:innen als auch gemeinnützige Organisationen mit ihren Projekten, die ab Juni 2024 präsentiert werden. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2024. Alle ausführlichen Förderkriterien, das Online-Antragsformular sowie FAQs finden sich hier. 

Bereits im fünften Jahr wird zum 1. Februar der Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“ mit insgesamt 240.000 Euro aufgelegt! Er richtet sich an außerschulische, gemeinnützige Projekte und Organisationen, die mit ihren Angeboten benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Familien mit kleinen Kindern in Hamburg erreichen. Insbesondere kleinere, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Organisationen stehen im Fokus. Sie können bis zu 3.500 Euro für Freizeitaktivitäten in den Bereichen Kultur, Bewegung, Umwelt- und Demokratiebildung, Aktivitäten draußen und in der Natur, Workshops, Ausflüge, Fahrten und Feste beantragen. 

Partizipative Arbeit ist dabei entscheidend: Kinder und Jugendliche müssen an der Gestaltung derlei Projekte von den Antragstellenden Projekte beteiligt sein. Anträge können in der ersten Förderphase vom 01. Februar bis 30. Juni 2024 und in der zweiten Phase vom 01. Juli bis 31. Oktober gestellt werden. Damit in beiden Phasen gefördert werden kann, wird 1/3 der Gesamtfördersumme für die zweite Förderperiode zurückgestellt. Ist das Limit von 2/3 der Gesamtfördersumme erreicht pausiert der Fonds bis zum 01. Juli. Weitere Informationen gibt es hier.

 

Hinter dem Fonds „Hamburger SPiELRÄUME“ steht ein breites Bündnis aus Stiftungen. Neben der BürgerStiftung Hamburg, die den Fonds verwaltet, sind folgende Stiftungen beteiligt: ERGO Stiftung „Jugend & Zukunft”, Gabriele Fink Stiftung, Hanns R. Neumann Stiftung, Homann-Stiftung, Klaus und Lore Rating Stiftung, Kurt und Maria Dohle Stiftung, Liselotte Stiftung, Peter Möhrle Stiftung sowie die Rudolf Augstein Stiftung.

 

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