Auch 2023 steuerliche Erleichterungen in der Ukrainehilfe
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Erleichterungen in der Ukrainehilfe bis Ende 2023 verlängert. Damit bleibt ein sicherer und einfacher Handlungsrahmen für Stiftungen und gemeinnützige Akteur:innen bestehen, um schnell und effizient